Familienpflege

Die Familienpflege ist eine besondere Hilfeleistung für Familien mit Kindern.
Im Vordergrund steht die Versorgung und Betreuung der Kinder.
Eine Familienpflegerin kann in Anspruch genommen werden, wenn in besonderen Belastungssituationen die ausreichende Betreuung der Kinder (mindestens ein Kind muss unter 12 Jahren sein) und die Weiterführung des Haushalts von der Familie nicht selbst geleistet werden kann, z.B. bei

·  Krankenhausaufenthalt
·  Kuraufenthalt
·  Risikoschwangerschaft
·  Entbindung
·  Erkrankung

Eine weitere Voraussetzung ist, dass andere im Haushalt lebende Personen berufstätig sind und deshalb die Betreuung der Kinder nicht übernehmen können.