Beratung/Schulung

Zu Hause

Pflegebesuche gemäß § 37, Abs. 3 SGB XI
Jeder Pflegebedürftige, welcher Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet gemäß seines Pflegegrades, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. 
Ziel der Pflegekasse ist es, durch fachgerechte Beratung der pflegenden Angehörigen, eine gute Pflege zu gewährleisten. Die Kosten für den Pflegebesuch werden von der Pflegekasse übernommen.

Beratungsgespräche nach § 45 SGB XI
Die Pflegekasse bietet den pflegenden Angehörigen eine umfassende und individuelle Beratung im häuslichen Bereich an. Ergänzend zu einem Pflegekurs kann die Pflegefachkraft, abgestimmt auf das Krankheitsbild und den vorliegenden Pflegebedarf, die pflegenden Angehörigen gezielt beraten und anleiten. Die Beratungsgespräche werden nach dem aktuellen Standard durchgeführt. Die Kosten für das Beratungsgespräch werden von den Pflegekassen übernommen.

Pflegekurse

Im Einzugsgebiet des Zentralen Diakonievereins werden regelmäßig Seminare für häusliche Pflege angeboten.
Die Seminare umfassen in der Regel 20 Fortbildungseinheiten (à 45 Minuten) mit folgenden Themen:

  • Die Situation der pflegenden Angehörigen
  • Rückengerechtes Heben und Tragen, Lagerungstechniken, …
  • Begleitung Schwerkranker und Sterbender
  • Information über Hilfsmittel zur Pflege
  • Information über Leistungen der Pflegeversicherung
  • Umgang und Betreuung von Menschen mit einer Demenzerkrankung
  • ...

Termine für den nächsten Pflegekurs können sie dem Veranstaltungskalender entnehmen.

Angehörigenberatung - Fachstelle für pflegende Angehörige

Ergänzend zu den Beratungen unserer Pflegefachkräfte in den Diakoniestationen, bieten wir ihnen eine individuelle persönliche Beratung an. Diese kann in den Räumen des Zentralen Diakonievereins oder bei ihnen zu Hause sein.

Die Angehörigenberatung erfolgt in Kooperation mit der „Fachstelle für pflegende Angehörige in der Stadt und des Landkreises Ansbach“.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Pflegehilfsmittel

In enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Sanitätshäusern und Homecare-Unternehmen beraten wir sie gerne über den Einsatz von Pflegehilfsmittel in ihrer individuellen Pflegesituation. 

Wohnraum

Hausnotrufsysteme bieten allein lebenden Senioren, Kranken und Behinderten die Möglichkeit, im Notfall Hilfe zu rufen. Über einen Funksender, der mit einem Basisgerät verbunden ist, kann der Hilfebedürftige jederzeit einen Notruf an die Zentrale des Anbieters absetzen. Diese kann über eine ins Basisgerät integrierte Freisprechanlage Kontakt zum Patienten aufnehmen und bei Bedarf Hilfe schicken.

Haben sie einen Pflegegrad, kann sich die Pflegekasse an den Kosten für das Hausnotrufgerät beteiligen. 

Die Pflegekasse zahlt unabhängig von dem vorliegenden Pflegegrad auf Antrag einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Anpassungsmaßnahme, um die häusliche Pflege und Betreuung in der Wohnung zu ermöglichen oder erleichtern zu können. Dazu gehören Maßnahmen wie Türverbreiterungen, Handläufe, fest installierte Rampen und Treppenlifter, pflegerelevanter Umbau des Badezimmer uvm.